Die Erfahrung des Sterbens ist Teil des Lebens. Bei der kirchlichen Bestattung geleitet die Gemeinde ihre verstorbenen Glieder zur letzten Ruhe, befiehlt sie der Gnade Gottes. Die Gemeinde begleitet die Sterbenden und trauert mit den Hinterbliebenen.
Stirbt ein Angehöriger, sind viele Fragen zu klären.
Auf Wunsch übernimmt ein benachrichtigtes Bestattungsunternehmen die Erledigung wichtiger Aufgaben und benachrichtigt auch unser Pfarramt. Als Angehörige nehmen Sie dann Kontakt mit uns auf. Pfarrer Jeske-Heß vereinbart mit Ihnen einen Termin für ein Trauergespräch. Das Gespräch kann bei Ihnen daheim oder im Pfarramt stattfinden. Es dient der Vorbereitung der Trauerfeier.
Da in der Trauerfeier in der Regel ein kurzer Lebenslauf des verstorbenen Menschen verlesen wird,
ist es hilfreich, wenn Sie für das Trauergespräch bereits ein paar wichtige Daten zusammengestellt haben, z.B. anhand des Familienbuches.
Die kirchliche Bestattung ist eine gottesdienstliche Handlung.
Der eigentlichen Bestattung geht in der Regel eine Trauerfeier voraus, die Raum und Zeit bietet, gemeinsam Abschied von dem verstorbenen Menschen zu nehmen. In der Ansprache spricht der Pfarrer über die Hoffnung des christlichen Glaubens, die auch über den Tod hinausreicht.
Gibt es eine Erdbestattung, findet in der Regel direkt im Anschluss an die Trauerfeier die Beisetzung auf dem Friedhof statt. Bei einer Feuerbestattung findet die Beisetzung der Urne später statt - es sei denn, die Einäscherung ist der Trauerfeier vorausgegangen und die Urne ist an der Trauerfeier vorhanden.
Unmittelbar nach dem Tod - Was ist zu tun?
Die Erfahrung von Betroffenen zeigt, dass es helfen kann, die notwendigen Formalitäten nach dem Tod eines Angehörigen rechtzeitig zu bedenken. Bei einem Todesfall müssen oft kurzfristig viele Dinge entschieden und geklärt werden. Das kann die Kräfte der Angehörigen in dieser Situation Überlasten. Die folgenden Informationen sollen helfen, Überforderung zu vermeiden.
Folgende Dinge sollten Sie nicht vergessen:
Es ist ratsam, sofort einen vertrauten Menschen herbei zu bitten, um Beistand für die vielen Aufgaben zu haben.
Die Erfahrungen von Angehörigen zeigen, dass die Begleitung durch die Gemeindepfarrerin oder den Gemeindepfarrer vor und nach dem Eintreten des Todesfalls als hilfreich und entlastend erlebt wird.
Beim natürlichen Tod in der Wohnung muss der Hausarzt oder ein anderer Arzt benachrichtigt werden zur Feststellung der Todesursache (Leichenschauschein, Todesbescheinigung). Bei unnatürlichem Tod durch Unfall oder bei Tod im Krankenhaus ist automatisch die entsprechende Einrichtung (Polizei bzw. die Krankenhausverwaltung) eingeschaltet.
Sofern vorhanden, kann ein Bestattungsunternehmen eine wesentliche Hilfe sein, weil es die anfallenden Formalitäten für die Angehörigen erledigt (Meldung beim Standesamt, Sterbeurkunde, Vorbereitung der Bestattung, Lebensversicherung, Unfallversicherung und weiteres).
Es ist sinnvoll, baldigst Kontakt zur Gemeindepfarrerin oder zum Gemeindepfarrer aufzunehmen, wenn eine kirchliche Bestattung gewünscht wird.
Urkunden und Unterlagen:
Bei Unverheirateten die Geburtsurkunde
Bei Verheirateten die Geburts- und Heiratsurkunde
Bei Verwitweten die Geburts- und Heiratsurkunde sowie die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners (ersatzweise die Heiratsurkunde mit Randvermerk)
Bei Geschiedenen die Geburts- und Heiratsurkunde sowie das Scheidungsurteil (ersatzweise die Heiratsurkunde mit Randvermerk)
Bei Minderjährigen die Geburtsurkunde des Kindes und die Heiratsurkunde der Eltern. Bei Vorliegen eines Familienstammbuches mit vollständigen Eintragungen werden keine Einzelurkunden benötigt.
Falls vorhanden, das Testament bzw. die Hinterlegungsurkunde oder Angabe über die Hinterlegung.
Pensions- und Rentenpapiere sowie Krankenversicherungsunterlagen
Spätere Maßnahmen:
Sterbekasse benachrichtigen (Sterbeurkunde beilegen).
Bausparkasse sofort benachrichtigen, wenn Verstorbene im Zusammenhang mit einem Bausparvertrag lebensversichert waren (Sterbeurkunde, eventuell Totenschein beilegen).
Verträge bei Bausparkassen und Banken: beraten lassen, wie die bestehenden Verträge behandelt werden sollen.
Steuerkarte bei der Gemeindeverwaltung beantragen, wenn die Hinterbliebenen Anspruch auf Versorgungsbezüge haben.
Benachrichtigung des Arbeitgebers.
Rentenversicherung benachrichtigen, falls aus einem (vielleicht früheren) Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis Ansprüche bestehen (Sterbeurkunde beilegen).
Krankenversicherung: Mitgliedschaft kündigen (Sterbeurkunde beilegen), Erstattung der Krankheitskosten beantragen, ggf. Sterbegeld beantragen, ggf. die Versicherung der Hinterbliebenen neu regeln.
Kraftfahrzeug der Verstorbenen ab- oder ummelden (bei der Zulassungsstelle der Stadtverwaltung).
Versicherungen umschreiben oder kündigen.
Konten und Geldanlagen: Vollmacht oder Erbschein vorlegen und evtl. nötige Umschreibungen vornehmen lassen, Daueraufträge oder Einzugsermächtigungen überprüfen, Vereinbarungen über langfristige Geldanlagen überprüfen.
Sonstige Verpflichtungen der Verstorbenen wie Mitgliedschaften, Abonnements, Verträge, Bürgschaften, Einzugsermächtigungen, Ratenzahlungen, Darlehenstilgungen überprüfen.
Zurückforderung von Darlehen oder verliehenen Kunst- oder Wertgegenständen.
Testamentsvollstrecker und Vormünder benachrichtigen.
Schul- und Berufsausbildung bei hinterbliebenen Kindern ab dem 11. Schuljahr: Beim Arbeitsamt (Ausbildungsförderung) Auskunft über mögliche Zuschüsse, Beihilfen usw. einholen und entsprechende Anträge stellen.
Sozialamt: Ggf. Auskünfte über Ansprüche einholen und Anträge stellen (Wohngeld und anderes).
Erbschaftssteuererklärung: Bei Erbschaft sind die Erben verpflichtet, eine Erbschaftssteuererklärung beim Finanzamt abzugeben.